3.3. Am 26. März 2024 teilte das Konkursamt Zug mit, dass das die Klägerin betreffende Konkursverfahren mit Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug mangels Aktiven eingestellt worden sei. 3.4. Mit Verfügung vom 2. April 2024 hob der Instruktionsrichter die Sistierung des Verfahrens auf. 3.5. Die Klägerin erstattete innert Frist keine Beschwerdeantwort. -5- Das Obergericht zieht in Erwägung: