5. Es werden keine Parteikosten für das Verfahren SZ.2019.26 festgesetzt.' 2. Es werden keine Gerichts- und Parteikosten gesprochen." 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 1. Dezember 2021 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 17. Januar 2022 (unter Berücksichtigung der -4- Gerichtsferien) fristgerecht beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit den Anträgen: "1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 26. Oktober 2021 (Ergänzung des Entscheids vom 26. Mai 2021; Verfahren-Nr. OZ.2019.14) sei aufzuheben.