"1. Das Entscheiddispositiv des Präsidiums des Zivilgerichts Rheinfelden vom 26. Mai 2021 wird mit den nachfolgenden Ziffern 4 und 5 ergänzt: '[…] 4. Die Entscheidgebühr für das Verfahren SZ.2019.26 von Fr. 2'380.– (inkl. Grudbuchgebühren) wird dem Beklagten auferlegt und mit dem Vorschuss der Klägerin von Fr. 1'150.– im Verfahren SZ.2019.26 verrechnet. Der Beklagte hat Fr. 1'230.– an die Gerichtskasse Rheinfelden nachzuzahlen und der Klägerin Fr. 1'150.– direkt zu erstatten.