2.2. Mit Klageantwort vom 29. Januar 2020 beantragte der Beklagte mit seinem Hauptbegehren die Klageabweisung, soweit darauf eingetreten werden könne, und die Löschung des vorsorglich eingetragenen Bauhandwerkerpfandrechts, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -3- 2.3. Auf Antrag des Beklagten verpflichtete der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Rheinfelden mit Verfügung vom 21. Dezember 2020 die Klägerin, für die Parteientschädigung des Beklagten eine Sicherheit von Fr. 12'150.00 an die Gerichtskasse zu leisten.