spruch auf einen 13. Monatslohn habe (Replikbeilage 1). Schliesslich wirft die Beklagte der Vorinstanz vor, die klägerische Lohnforderung in der Höhe von Fr. 9'873.60 (recte Fr. 9'872.60) (brutto) nicht begründet zu haben. In der Tat lässt sich der Erwägung 5.5.2 des angefochtenen Entscheids nicht entnehmen, wie sich die klägerische Lohnforderung in der Höhe von Fr. 9'873.60 zusammensetzt. Indessen verwies die Vorinstanz auf die entsprechenden Behauptungen der Klägerin im vorinstanzlichen Verfahren (act. 10–13 und 61–64), die von der Beklagten nicht genügend konkret bestritten wurden (vgl. angefochtener Entscheid E. 5.5.1