4.3.2. Die Beklagte rügt, die Kündigung sei nicht missbräuchlich gewesen, was sich bereits aus dem rechtskräftigen Konkursentscheid vom 29. April 2019 ergebe (Berufung Rz. 28). Die Kündigung vom 25. Februar 2019 sei nachweislich vielmehr aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen erfolgt (Berufung Rz. 30). Für das Kündigungsmotiv "wirtschaftliche Gründe" habe die Beklagte den vollen Beweis erbracht (Berufung Rz. 31).