Dementsprechend wurde die Kündigungsfrist am 3. Juni 2019 fortgesetzt, wobei sieben Tage (1. März 2019–7. März 2019) bereits abgelaufen waren und 54 Tage übrigblieben. Die Kündigungsfrist endete demnach am 26. Juli 2019, weshalb das Ende des Arbeitsverhältnisses auf das Ende des Monats Juli 2019 fiel, wie die Vorinstanz im Ergebnis korrekt erwogen hat (angefochtener Entscheid E. 5.3).