LORANDI, Dauerschuldverhältnisse in der Insolvenz, AJP 6/2020, S. 784 ff., 785). Eine besondere materiellrechtliche Bestimmung über die Auflösung eines Arbeitsvertrags im Konkurs i.S.v. Art. 211 Abs. 3 SchKG existiert ebenfalls nicht. D.h. die Konkurseröffnung über eine Arbeitgeberin führt nicht automatisch zur Auflösung der von ihr abgeschlossenen Arbeitsverträge (LORANDI, Arbeitsverträge im Konkurs des Arbeitgebers, SJZ 96/2000, S. 150 ff., 152). - 17 -