3. 3.1. Gegen diesen ihr am 24. August 2022 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid erhob die Beklagte am 2. September 2022 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: " 1. Es sei der Entscheid des Bezirksgerichts Lenzburg vom 18. Mai 2022 aufzuheben. 2. Es sei die Klage vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Berufungsbeklagten."