3.2. Die Gerichtskosten von CHF 4'056.20, bestehend aus Entscheidgebühr von CHF 3'800.00 sowie Dolmetscherkosten von CHF 256.20, werden der Beklagten auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss der Klägerin von CHF 3'900.00 verrechnet, so dass die Beklagte der Klägerin CHF 3'900.00 direkt zu ersetzen und der Gerichtskasse CHF 156.20 zu bezahlen hat. 4. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 11'211.90 (inkl. Kosten des Schlichtungsverfahrens sowie 7.7 % MWST im Betrag von CHF 801.60) zu bezahlen."