1.3. 1.3.1. Die Beklagte hat anerkannt, der Klägerin innert 10 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils ein Arbeitszeugnis mit nachfolgendem Text auszustellen: Arbeitszeugnis Frau A., geb. tt.mm.jjjj, hat vom 1. Juni 2016 bis am 31. Mai 2019 in unserer Bäckerei-Konditorei in der warmen und kalten Konditorei gearbeitet. Anfänglich war sie als Produktions-Mitarbeiterin und später als selbständige Konditorin tätig.