" 1. 1.1. Die Beklagte wird verpflichtet, innert 10 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils der Klägerin CHF 31'613.30 netto nebst Zinsen zu 5 % ab dem 3. Juni 2019 zu bezahlen und auf dem Betrag von CHF 23'138.50 brutto die Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen abzuliefern. 1.2. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin den Lohnausweis 2019 auszuhändigen.