Die Rechtsbegehren 1 und 3 werden präzisiert: die Beklagte sei zu verpflichten, die Zahlungen und die Zustellung des Arbeitszeugnisses spätestens innert 10 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft des Urteils auszuführen. 2. Die Widerklägerin sei zu verpflichten, der Widerbeklagten für ihre Parteikosten Sicherheit zu leisten. 3. Die Widerklage sei vollumfänglich abzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten / Widerklägerin."