Da die Staatsanwaltschaft Lenzburg gegen mehrere ehemalige Mitarbeiter / innen der B. aus dieser Zeit ermittelt, im Falle der „Mehrfachen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz in der Zeit vom 25. Januar 2017 bis zum 04. Juli 2018“ unter Verfahrens-Nr. STA1 ST.2018.6090 und die Klägerin und Widerbeklagte gemäss eigener Aussage während ihrer Anstellung und ab Februar 2018 alleine für die Hygiene der Produktionsräume und Lagerkontrolle verantwortlich war, ist die Klägerin und Widerbeklagte in dieser Strafsache, Schuldig! Das Schuldanerkenntnis liegt hiermit vor.