2. Die Klägerin und Widerbeklagte sei zu verurteilen, an die Beklagte 630 Mahlzeiten x 6.50 CHF pro vertraglich vereinbarter Mahlzeit, gesamthaft 4 095.- CHF zzgl. 5 % Zins seit dem 01. Juni 2016 zu bezahlen. Vertraglich vereinbart waren 10 CHF, verrechnet wurden jedoch lediglich 3.50 CHF pro Mahlzeit.