4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen mit MWSt zu Lasten der Beklagten." 2.2. Mit Klageantwort und Widerklage vom 12. Juni 2020 (Datum Postaufgabe: 13. Juni 2020) stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: -4- " 1. Die Klägerin und Widerbeklagte sei zu verurteilen, an die Beklagte 18 x 400 CHF für zu viel bezahlte Monatslöhne seit September 2017 bis Februar 2019 und 2 x 400.- CHF vom 13. Monatslohn für die Jahre 2017 und 2018, gesamthaft 8 000.- CHF zzgl. 5 % Zins seit dem 01. Juni 2016 zurückzubezahlen.