" 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von mindestens CHF 37'386.95 brutto resp. CHF 35'946.60 netto nebst Zinsen zu 5% ab dem 03.06.2019 zu bezahlen und auf dem Betrag von CHF 23'138.50 brutto die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung abzuliefern. Eine Rektifikation auf Grund des Beweisergebnisses und das richterliche Ermessen werden ausdrücklich vorbehalten.