Gegenstand Anordnung einer Vertretung des Kindes (Art. 299 ZPO) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Zwischen den Parteien ist vor dem Bezirksgerichtspräsidium Rheinfelden ein Scheidungsverfahren hängig. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 17. August 2022 im Ehescheidungsverfahren der Parteien beantragte deren gemeinsamer Sohn C., geb. tt.mm.jjjj, dass für ihn in der Person von lic. iur. Rolf Besser, Rechtsanwalt, ein Kinderanwalt einzusetzen sei. 2.2. Am 18. August 2022 verfügte das Bezirksgerichtspräsidium Rheinfelden: " 1. Es wird gestützt auf Art. 299 ZPO für C. eine Vertretung angeordnet.