Es lassen sich zumindest keinerlei Indizien finden, die es erlauben würden, auf diesen Willen zu schliessen. Es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass das schwankende Einkommen bei der C. AG Anlass dafür war, eine allgemeine Regel in die Konvention aufzunehmen bzw. es wäre anzunehmen, dass wenn effektiv eine spezifische Regelung nur für die Situation bei der C. AG gewollt gewesen wäre, dies Eingang in die Konvention gefunden hätte. Dem ist jedoch nicht so. Man beschränkte sich vielmehr darauf, eine allgemeine und unmissverständliche Regel festzulegen.