3. 3.1. Die Entscheidgebühr des vorliegenden Verfahrens von Fr. 5'500.-- wird dem Kläger auferlegt. 3.2. Mit Hinweis auf den Entscheid des Obergerichtes Aargau vom 15. September 2020 (ZOR.2019.16) wird dem Kläger als unterliegende Partei die obergerichtliche Entscheidgebühr für das Berufungsverfahren von Fr. 2'500.-- auferlegt. Die genannte Gebühr wurde bereits vom Obergericht mit dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss in selbiger Höhe verrechnet.