- Einkommen der Ehefrau CHF 45'000.00 bis CHF 73'000.00 - Einkommen des Ehemannes CHF 450'000.00 d) Vermindert sich das Einkommen des Ehemannes, reduziert sich seine Unterhaltsverpflichtung prozentual. Zuviel bezahlte Beiträge kann er nach Vorlage des Lohnausweises und der Steuererklärung/Steuerveranlagung mit den laufenden Unterhaltsbeiträgen verrechnen.