a) - bis zum Studienabschluss des 1. Kindes CHF 26'250.00 - bis zum Studienabschluss des zweiten Kindes CHF 23'750.00 - hernach bis zum Erreichen des AHV-Alters des Ehemannes CHF 21'250.00 - anschliessend bis zum Ableben CHF 6'000.00 b) Bei diesen Unterhaltsbeiträgen ist berücksichtigt, dass die Ehefrau voll für die Lebenshaltungs- und Studienkosten der beiden Kinder aufkommt. c) Bei der Festlegung der Unterhaltsverpflichtung sind die Parteien von folgenden Grundlagen ausgegangen: