Gegenstand Abänderung Scheidungsurteil -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Gerichtspräsidiums Muri vom 23. September 2008 geschieden (OF.2008.32). Im Urteil wurde die von den Parteien am 12. Mai 2008 abgeschlossene Scheidungskonvention richterlich genehmigt, in deren Ziff. 3 sich der Kläger zu Unterhaltsleistungen an die Beklagte wie folgt verpflichtet hatte: