Fest steht, dass die Klägerin am 24. August 2019 wieder in die Schweiz zurückgereist und der Beklagte mit C. in Tunesien geblieben ist (Berufungsantwort zu Ziff. 3-7 lit. k; KEMN.2019.514 act. 75). Die Klägerin teilte nach ihrer Rückreise der Fachrichterin des Bezirksgerichts Lenzburg mit, sie hätte nun realisiert, dass sie die Zukunft mit ihrer Tochter nur in der Schweiz sehe. Ihre Tochter habe nicht mit ihr in die Schweiz reisen wollen, weil der Beklagte ihr gesagt habe, sie komme dann in ein Kinderheim und dürfe die Eltern zehn Jahre nicht mehr sehen. Sie sei nun ohne ihre Tochter in die Schweiz gereist, könne aber nicht ohne ihre Tochter leben (KEMN.2019.514 act. 75).