Sie hätten sich abgemeldet und würden C. aus der Schule nehmen. Bis sie dort eine gute Schule fänden, würden sie täglich «Homeschooling» mit C. machen (KEMN.2019.514 act. 24 ff.). Zudem wandte sich der Beklagte am 24. Juni 2019 an die Einwohnerkontrolle R., um die Familie abzumelden (KEMN.2019.514 act. 46). Anlässlich der Anhörung vor der Fachrichterin des Bezirksgerichts Lenzburg vom 2. September 2019 sagte die Klägerin ausserdem aus, sie hätte wegen ihrer Abreise ihre Stelle gekündigt (KEMN.2019.514 act.