5.2 Eventualiter sei der Klägerin die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und es sei ihr Anwalt zum unentgeltlichen Rechtsvertreter für das Rechtsmittelverfahren zu bestellen. 8.5. Am 16. Dezember 2022 reichte der Beklagte eine Stellungnahme ein. -7- 8.6. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2022 teilte die Rechtsvertreterin des Beklagten die Niederlegung des Mandats mit. 8.7. Am 3. Januar 2023 reichte die Klägerin eine Stellungnahme ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: