5. Mit Entscheid des Bezirksgerichts Lenzburg vom 5. September 2019 (KEMN.2019.514) wurde den Parteien die Weisung erteilt, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Aufgabe der erziehenden Person erschwert und an einer Mediation beim Internationalen Sozialdienst Schweiz teilzunehmen. Als Ziele der Mediation wurden die Einigung der Parteien bezüglich der Modalitäten der Rückkehr von C., eine Einigung der Parteien bezüglich der Kontaktmöglichkeiten zwischen C. und der Klägerin sowie die Wiederherstellung des gegenseitigen Vertrauens in den anderen Elternteil festgesetzt.