Soweit auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 einzutreten wäre, wäre diese, wie soeben aufgezeigt, abzuweisen. Der Antrag, das "Verfahren DI.2022.83 sei an das Bundesgericht weiterzuleiten für eine neue Untersuchung und ein unabhängiges Urteil" (Beschwerde S. 5 f.), wäre mangels entsprechender rechtlicher Grundlage ohnehin abzuweisen.