und endete folglich am 11. Juli 2022 (Beschwerdeführerin 1) bzw. 8. Juli 2022 (Beschwerdeführerin 2). Die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen datiert vom 28. Juli 2022 und wurde gleichentags zu Handen des Aargauischen Obergerichts der Schweizerischen Post übergeben. Bei Beschwerdeeinreichung war die Beschwerdefrist somit abgelaufen.