3.3. Am 9. September 2022 reichte der Vertreter entsprechende Vollmachten ein. 3.4. Mit Schreiben vom 16. September 2022 verzichtete die Gegenpartei der Beschwerdeführerin 2 im Verfahren OZ.2021.1 auf eine freiwillige Stellungnahme zur Beschwerde. 3.5. Der Beschwerdegegner beantragte mit Beschwerdeantwort vom 19. September 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das Obergericht zieht in Erwägung: