In der Folge fällte das Bezirksgericht Q., zusammengesetzt aus vier Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter sowie dem Beschwerdegegner, am 8. Juni 2022 den Endentscheid. Dieser Entscheid, mit dem die Klage von E. teilweise gutgeheissen wurde, ist den Parteien im Dispositiv eröffnet worden, woraufhin die Beschwerdeführerin 2 am 22. Juni 2022 die Zustellung eines vollständig begründeten Urteils verlangte.