Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Im zwischen der B. (Beschwerdeführerin 2) und E. am Bezirksgericht Q., Arbeitsgericht, hängigen Verfahren OZ.2021.1 wurde am 10. März 2022 zur Hauptverhandlung am 8. Juni 2022 vorgeladen. Mit Verfügung vom 7. Juni 2022 wies der Beschwerdegegner in seiner Funktion als Gerichtspräsident das von der Beschwerdeführerin 2 gestellte Gesuch um Verschiebung der Verhandlung ab. In der Folge fällte das Bezirksgericht Q., zusammengesetzt aus vier Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter sowie dem Beschwerdegegner, am 8. Juni 2022 den Endentscheid.