4, S. 6 und Beilage 3). Vielmehr ist bei der Festsetzung eines Unterhaltsbeitrags für einen längeren Zeitraum naturgemäss davon auszugehen, dass einzelne Bedarfspositionen nicht immer den effektiv anfallenden Kosten entsprechen und die Leistungsfähigkeit sowie der Bedarf der Beteiligten nicht immer die tatsächlichen Gegebenheiten widerspiegeln. So beinhaltet die Bemessung der Grundlagen eines Unterhaltsbeitrages stets - 14 -