abzgl. Kinderzulagen Fr. 200.00) und danach (wie für F.) auf Fr. 700.00 bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit fest. Mit Abschluss der obligatorischen Schulzeit und Beginn einer Lehre oder weiterführenden Schule (für F. ab 1. August 2026 und G. ab 1. August 2028) verringere sich deren Barbedarf auf je Fr. 650.00 (vorinstanzlicher Entscheid E. 5.5).