Der Beklagte wohnt seit 1. Februar 2022 in einer 4 ½-Zimmerwohnung in Q. (114.33 m2) mit seiner Partnerin, H. und neu auch I. (geboren am tt.mm.2022). Der monatliche Mietzins beträgt Fr. 1'990.00 inklusive Heizund Betriebskosten von Fr. 200.00. Zuvor bestand ein Mietverhältnis für eine 4 ½-Zimmerwohnung in R. (90 m2) mit einem monatlichen Mietzins von Fr. 1'850.00 inkl. Heiz- und Betriebskosten von Fr. 250.00.