neuer Unterhalts- ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Indexstand November = beitrag ursprünglicher Indexstand per Ende Dez. 2021 mit 101.6 Punkten Der Betrag ist auf ganze Franken zu runden. 2.6. Die Erziehungsgutschriften werden gestützt auf Art. 52fbis AHVV der Mutter angerechnet. Sie orientiert die zuständige Ausgleichskasse direkt. -4- 3. Gestützt auf Art. 308 Abs. 1 und 2 wird eine Beistandschaft errichtet. Die Beiständin oder der Beistand hat insbesondere: a) die Eltern bei der Umsetzung des Besuchsrechts zu unterstützen und zu vermitteln;