Der Vater wird berechtigt erklärt, mit den Kindern pro Jahr drei Wochen Ferien auf eigene Kosten zu verbringen. Die Ferien sind mindestens drei Monate im Voraus abzusprechen. Ein weitergehendes Besuchs- und Ferienrecht des Vaters bleibt der Absprache der Eltern vorbehalten. -3- 2.3. Der Vater wird verpflichtet, der Mutter ab Rechtskraft des Scheidungsurteils monatlich jeweils im Voraus den folgenden Kinderunterhalt (nur Barunterhalt) zu bezahlen: 2.3.1. für den Sohn F.