2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Laufenburg hat am 11. Januar 2022 folgenden Entscheid gefällt: 1. In Gutheissung ihres gemeinsamen Scheidungsbegehrens wird die am 4. Dezember 2000 [recte: 2009] vor Zivilstandsamt Laufenburg geschlossene Ehe der Parteien geschieden. 2. 2.1. Die elterliche Sorge über die Söhne F. (geb. tt.mm.2010) und G. (geb. tt.mm.2012) wird beiden Eltern belassen. 2.2. Der Vater hat das Recht, seine Söhne F. und G. am ersten und dritten Wochenende jeden Monats zu sich auf Besuch zu nehmen. Die Besuchszeiten dauern von Freitag, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr.