Gegenstand Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. A. und B. haben am tt.mm.2009 vor dem Zivilstandsamt E. geheiratet. Aus der Ehe sind die Söhne F., geboren am tt.mm.2010, und G., geboren am tt.mm.2012, hervorgegangen. 2. 2.1. Am 15. Juni 2018 reichte die Klägerin eine Scheidungsklage beim Bezirksgericht Laufenburg ein. 2.2. Mit Eheschutzentscheid vom 30. November 2018 (SF.2018.23) wies die Präsidentin des Bezirksgerichts Laufenburg die Obhut über F. und G. der Klägerin zu, legte ein Besuchs- und Ferienrecht sowie Unterhaltsbeiträge für F. und G. fest.