] Polyarthritis" und Bericht von E. vom 8. Mai 2012, in der der Klägerin als Diagnose eine "[r]heumatoide Arthritis, CCP-Ak positiv, Dg 05/2012" mit Befall des rechten Zeigefingers und Fussbeschwerden gestellt wurde [beide bei Klagesammelbeilage 9]). Die Klägerin hat denn auch nie behauptet, sie habe schon beim Stellenantritt von ihrer Krankheit gewusst (vgl. vielmehr das bereits erwähnte Zugeständnis der Klägerin in der Replik [act.