Bei der bei der Klägerin diagnostizierten Krankheit (rheumatoide Arthritis, früher auch chronische Polyarthritis [darum offenbar CP im Bericht des Hausarztes D. vom 26. Juni 2014, bei Klagesammelbeilage 9] genannt) handelt es sich um eine Autoimmunerkrankung (vgl. die von der Beklagten als Klageantwortbeilagen 2-5 und 6 eingereichten medizinischen Informationsblätter aus dem Internet bzw. Informationsbroschüre der Rheumaliga Schweiz). Gemäss der von der Beklagten als Klageantwortbeilage 3