6.6. 6.6.1. Gemäss eigener Sachdarstellung der Klägerin begannen ihre Einsätze als Laborassistentin ("bereits") Anfang 2012 (Klage, act. 5), gemäss Beklagter dagegen sogar schon Ende November 2011 (Klageantwort, act. 54). Schon nach dem ersten Einsatz – so die Klägerin (Klage, act. 5) – traten starke Schmerzen an den "Gelenken und Gliedern inkl. Rücken und Nacken" auf. Deshalb suchte die Klägerin ihren Hausarzt, D., auf, der sie für weitere diagnostische Abklärungen an den rheumatologischen Facharzt E. überwies.