ersten Einsatz verspürten] Fussschmerzen als medizinischer Laie auf die Schuhe und das lange Stehen [statt die rheumatoide Arthritis] zurückgeführt habe [Replik, act. 107 "Zu KA 42"]). Hinsichtlich dieser Konstellation gilt es mit Rücksicht darauf, dass die von einer Arbeitgeberin wegen einer die Arbeitsleistung beeinträchtigenden Krankheit ausgesprochene Kündigung nur dann missbräuchlich ist, wenn die Krankheit durch eine Pflichtverletzung (Verletzung der Fürsorgepflicht) verursacht wurde, Folgendes zu bedenken: