111 f., wo Folgendes ausgeführt wird: "Die Klägerin behauptet nicht, dass sie heute ohne die Pflichtverletzungen der Beklagten kerngesund wäre. Aber ohne die von der Beklagten verlangten Einsätze wäre die zu Beginn des Anstellungsverhältnisse[s] bestehende leichte Arthritis, welche sich im Verlaufe des Arbeitsverhältnisses sogar zu stabilisieren schien, nicht zu der heute bestehenden 'full blown CP all over' mit irreparablen Schäden geworden"]; ebenso das Zugeständnis der Klägerin, dass ihr rechter Zeigefinger schon vor [Hervorhebung durch Kursivschrift nicht im Original] ihrem ersten Einsatz als Laborassistentin geschwollen gewesen sei und sie die [bei diesem