er habe zwar Arztzeugnisse der Klägerin weitergeleitet, es aber nicht für nötig gehalten, über die Krankmeldung mit der Klägerin zu reden, sondern von ihr erwartet, dass sie proaktiv einen runden Tisch im Zusammenhang mit ihrer Krankheit einberufe und so die Beklagte über ihren Zustand informiere. Indessen sei unter dem Gesichtspunkt der eine Arbeitgeberin treffenden Fürsorgepflicht ein rechtzeitiges proaktives Tätigwerden des Arbeitgebers vor dem "Umkippen" des Arbeitnehmers zu erwarten.