Ihre Haupttätigkeit sei aber grundsätzlich im Labor als Labortechnikerin gewesen. Im Verlaufe des Jahres 2012 habe sie gesundheitliche Beschwerden bemerkt, nachdem sie als Laborassistentin ausgeholfen habe, sodass sie zunächst von ihrem Arzt für die von einem Laborassistenten in Kälte auszuführenden Arbeiten dispensiert worden sei. In der Folge sei die Klägerin dennoch immer wieder als Laborassistentin eingesetzt worden, obwohl sie im Betrieb laufend darauf aufmerksam gemacht habe, dass ihr diese Tätigkeit nicht guttue.