2012, N. 5 zu Art. 336 OR [S. 1011] mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung). Missbräuchlich ist die von einem Arbeitgeber unter Hinweis auf eine (ganz, aber auch teilweise [vgl. BRÜHWILER, Einzelarbeitsvertrag, 3. Aufl., 2014, N. 2 zu Art. 336 OR] leistungsbeeinträchtigende) Krankheit ausgesprochene Kündigung ausnahmsweise dann, wenn die Krankheit durch eine Pflichtverletzung des kündigenden Arbeitgebers verursacht worden ist (PORTMANN/RUDOLPH, Basler Kommentar, 7. Aufl., N. 6 zu Art. 336 OR).