5.3.2. 5.3.2.1. Der sachliche Zusammenhang zwischen dem im Schlichtungsverfahren einzig geltend gemachten Anspruch auf eine Pönale nach Art. 336a OR einerseits und den erst später mit der Klage und der Eingabe vom 20. September 2019 zusätzlich geltend gemachten Ansprüchen anderseits ist – entgegen dem angefochtenen Entscheid – zu bejahen. Die Ansprüche stammen alle aus dem gleichen Rechtsgeschäft (Arbeitsvertrag), was für die Bejahung des vom Gesetz geforderten Sachzusammenhangs genügen kann (BGE 129 III 230 E. 3.1; MEIER, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 2010, S. 227).