Den mit Klagebegehren 1 eingeklagten Anspruch auf eine Pönale nach Art. 336a OR in der Höhe von sechs (Brutto-) Monatslöhnen (Fr. 38'424.00) bejahte die Vorinstanz dem Grundsatz nach, jedoch hielt sie eine Entschädigung in der Höhe von lediglich drei Monatslöhnen (Fr. 19'212.00) für angemessen (angefochtener Entscheid E. 5).