In der vor Vorinstanz eingereichten Klage wurde dieses Begehren geringfügig auf Fr. 38'424.00 reduziert (Klagebegehren 1); dafür enthielt die Klage zwei zusätzliche Begehren, eines auf Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines zusätzlichen Betrags von Fr. 38'910.00 unter dem Titel Schadenersatz/Erwerbsausfall (Klagebegehren 2) sowie eines auf Ausstellung eines korrekten Arbeitszeugnisses (Klagebegehren 3). - 11 -